TSV Schwaben Augsburg

DIE SCHWABENRITTER

- Fußball -

17:09 Uhr

Sportgericht gibt Berufung des TSV Schwaben Augsburg teilweise statt

Das Verbands-Sportgericht des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) hat der Berufung des TSV Schwaben Augsburg in Teilen stattgegeben und die im Urteil des Sportgerichts Bayern zunächst vorgenommenen Wertungen von vier Partien der laufenden Saison in der Regionalliga Bayern zu Gunsten des Gegners aufgehoben. Damit behalten die Siege der Fuggerstädter gegen den 1. FC Schweinfurt 05 (4:3), Türkgücü München (3:1), den SV Wacker Burghausen (3:2) und den FC Eintracht Bamberg (2:0) ihre Gültigkeit.

Aufgrund der Möglichkeit, dass die am Verfahren beteiligten Vereine das ständige Schiedsgericht am OLG Nürnberg anrufen können, kann sich der BFV zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu Inhalten der Urteilsbegründung aus dem Berufungsverfahren äußern.

„Wir sind natürlich alle glücklich und erleichtert, dass es nun so gekommen ist. Dafür haben wir vier Monate lang gekämpft. Wir haben unseren Fehler ab Tag eins zugegeben. Ein großer Dank gilt dabei der Kanzlei Schickhardt und besonders Dr. Thomas Himmer, der uns in dieser Angelegenheit vertritt, sowie unserem Präsidenten Hans-Peter Pleitner der uns den Kontakt hergestellt hat. Wir müssen weiterhin abwarten. Die Gegner können noch vorm Oberlandesgericht Nürnberg ihre Klage vorbringen, wie es auch der BFV in seiner Erklärung mitgeteilt hat.“ so Sportdirektor Max Wuschek

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